Der Gesetzgeber verpflichtet uns das so genannte e-Rezept verbindlich einzuführen.
Liebe Patientinnen und Patienten,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, verpflichtet uns der Gesetzgeber ab dem 01.01.2024 das so genannte E-Rezept verbindlich einzuführen. Damit zwingt man uns als Arztpraxis ebenso wie den Apotheken und letztlich Ihnen als Patienten etwas auf, was von der Politik gerne als Fortschritt propagiert wird, in Wahrheit jedoch noch wenige Wochen vor seiner Einführung mit vielen Fragezeichen versehen und technisch unausgegoren ist. Damit sind zumindest in der Anfangsphase massive Probleme in der alltäglichen Umsetzung vorprogrammiert, die alle Beteiligten betreffen werden.
Was bedeutet das E-Rezept konkret für Sie als Patient ?
Ab dem 01.01.2024 soll das über Jahrzehnte gewohnte und bewährte rosa Arzneimittelrezept verschwinden. An seine Stelle soll das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, treten.
Einen Ausdruck des Arzneimittelrezeptes, den Sie in der Praxis abholen und dann in Ihrer Apotheke einlösen, soll es dann im Regelfall nicht mehr geben. Arzneimittelrezepte sollen dann von der Praxis elektronisch erstellt und signiert werden, damit diese später durch Sie mittels Vorlage Ihrer
Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden können.
Damit wir als Praxis für das jeweils laufende Quartal Ihre Medikamente als E-Rezept verordnen können, ist das vorherige erfolgreiche Einlesen Ihrer Versichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich. Bitte legen Sie Ihre Karte zu jedem Quartalsanfang wieder vor. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden.
Bestellungen von Folgerezepten sollten telefonisch oder per Mail erfolgen. Ein persönliches Erscheinen zur Rezeptbestellung oder Abholung in der Praxis ist, soweit das System funktionieren sollte und dies Rezepte für Medikamente betrifft, nicht erforderlich.
Unser Ziel ist es angeforderte Folgerezepte für den Folgetag der Bestellung für Sie in der Apotheke abrufbar zu machen. Eine unmittelbare Abholung von Medikamenten in der Apotheke gleich nach Bestellung in unserer Praxis wird aufgrund der komplexen Erfordernisse, welche Erstellung und Signatur des E-Rezeptes betreffen, zukünftig nicht mehr möglich sein. Bitte beachten Sie das !!!
Bei funktionierendem System können Sie dann am Folgetag Ihrer Rezeptbestellung durch Stecken
Ihrer Versichertenkarte das Rezept abrufen und Ihr Medikament mit nach Hause nehmen.
Sorgfältige Arbeit braucht Zeit. Bitte lassen Sie uns genügend Zeit zur Bearbeitung Ihrer
Rezeptwünsche. Sollte Ihr Medikament in der Apotheke nicht abrufbar sein, so waren Sie vermutlich schneller als wir. Also einfach am Folgetag erneut versuchen! Nur wenn es dann auch nicht klappt, bitte bei uns in der Praxis melden.
Leider gibt es noch etliche Ausnahmen, für die das E-Rezept nicht gilt:
▪︎ Bei Privatrezepten ändert sich nichts; diese werden wie bisher auf den bekannten blauen Formularen ausgedruckt und müssen in der Praxis abgeholt werden.
▪︎ Bei Verordnung von BTM- Rezepten ändert sich ebenfalls nichts.
▪︎ Bei Rezepten, mit denen Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden (z.B. Rollator, Inkontinenzmaterial oder Physiotherapie) bleibt alles beim Alten.
Wie Sie sehen verheißt das E-Rezept für alle Beteiligten eine Vielzahl zu erwartender Probleme.
Wir bitten gerade in der Startphase eindringlich um Ihr Verständnis und Geduld, wenn nicht von Anfang an alles rund läuft. Schließlich ist das E-Rezept auch für uns völliges Neuland.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de .
Sprechen Sie uns an – Gemeinsam setzen wir uns für Ihre Gesundheit ein!
Ihr Team der Internistischen Praxis Xanten Dr. med. Michael Schmitz & Dr. Carlos Marengo
Comments